Französisches Verfassungsgericht kippt Internetsperren
Das Verfassungsgericht in Frankreich hat das Gesetz Hadopi, das vorsieht, Nutzern nach dreimaligem illegalen Downloaden den Internetzugang zu sperren, für nicht verfassungskonform deklariert. Die Hauptargumente des Gerichts waren zum einen die in der Menschenrechtserklärung garantierte Kommunikationsfreiheit, die heutzutage auch die Möglichkeit, das Internet zu nutzen vorsieht. Deshalb dürfe nur ein Richter eine so gravierende Beschneidung der Freiheiten anordnen - nicht aber eine Behörde, wie es das Gesetz vorsieht.
Das zweite Argument, so das Gericht, kehre das Gesetz unzulässigerweise die Beweislast um. Denn der Inhaber des Internetzugangs müsse beweisen, dass er nichts illegal heruntergeladen habe. Auch das sei verfassungswidrig.
Das von der Regierung und Präsident Nicolas Sarkozy eingebrachte Gesetz war nach längeren Debatten und parlamentarischen Unfällen von Nationalversammlung und Senat verabschiedet worden. Die Prüfung des Verfassungsgerichts, das die oppositionellen Sozialisten angerufen hatten, hätte der letzte Schritt vor dem Inkrafttreten sein sollen.
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