Hinweis zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein

Verfasst von XerraX am 10 September, 2009 - 08:00

§ 6 Wahl nach Landeslisten


(1) Für die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze werden
die für jede Landesliste abgegebenen Zweitstimmen zusammengezählt. Nicht
berücksichtigt werden dabei die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre
Erststimme für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber abgegeben
haben, der gemäß § 20 Abs. 3 oder von einer Partei, für die in dem
betreffenden Lande keine Landesliste zugelassen ist, vorgeschlagen ist.
Von der Gesamtzahl der Abgeordneten (§ 1 Abs. 1) wird die Zahl der
erfolgreichen Wahlkreisbewerber abgezogen, die in Satz 2 genannt oder
von einer nach Absatz 6 nicht zu berücksichtigenden Partei vorgeschlagen
sind.

Was bedeutet das?

Sollte der Direktkandidat, dem man seine Erststimme gegeben hat, tatsächlich gewinnen, dann werden die Zweitstimmen seiner Wähler nicht mehr gezählt.

Ihr solltet euch also genau überlegen wen ihr eure Stimmen gebt.

Diesen Inhalt verlinken

Emails:
Webseiten:
Foren BBC:
Teamspeak 3 Feedback