Gerichte erteilen Freibrief zur Jagd auf Filesharer
Die Landgerichte Köln und Düsseldorf haben in einer ersten Entscheidung zum neuen Urheberrecht eine sehr niedrige Grenze für die Auskunftspflicht von Providern gegenüber der Musikindustrie gesetzt.
Das neue Gesetz sieht vor, dass Rechteinhaber bei Urheberrechtsverstößen im gewerblichen Umfang direkt die Identität des Nutzers bei seinem Internet-Anbieter erfragen können. In einer ersten Entscheidung zu einstweiligen Anordnungen gegen die Deutsche Telekom sehen die Gerichte diesen Fall bereits beim Angebot eines einzelnen Albums für gegeben.
Beantragt wurde die Anordnung von der "DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien". Das Unternehmen wirbt für seine Dienste mit dem Slogan "Turn piracy into profit" und verfolgt im Auftrag der Musikkonzerne die illegale Nutzung von Filesharing-Plattformen.
Die Zivilgerichte müssen nun mit einer regelrechten Klageflut rechnen. Immerhin kündigte DigiProtect bereits an, man werde "nun auch all die anderen Internetprovider ins Visier nehmen, die sich jahrelang aus Datenschutzgründen geweigert haben, hinter IP-Adressen stehende Straftäter zu nennen".
Die niedrige Stufe, mit der die Gerichte ein gewerbsmäßiges Ausmaß bemessen, gibt der Medienindustrie einen regelrechten Freibrief zum Eintreiben von Nutzerdaten. Schließlich dürfte jeder nahezu Nutzer von Filesharing-Diensten Daten vom Umfang eines Albums mit anderen Anwendern austauschen, seien es nun mehrere MP3-Dateien, einzelne Kinofilme oder Hörbücher.
Magomed Jewlojew, Betreiber der Webseite Ingushetiya.ru, wurde von der russischen Polizei erschossen. Die Publikation aus der südrussischen Teilrepublik Inguschetien war für ihre regierungskritischen Berichte bekannt.
Nach Angaben von Kollegen und dem Anwalt Jewlojews, nahmen die Behörden den Betreiber der Seite nach seiner Ankunft am Flughafen in Nazran fest und zerrten ihn in ein Polizeiauto. Später habe man ihn mit einer Schussverletzung in der Schläfe vor einem Krankenhaus aus dem Auto geworfen. Eine Notoperation blieb erfolglos.
Nach Darstellung durch die russische Nachrichtenagentur Interfax sollte Jewlojew im Zuge von Ermittlungen über einen bisher nicht aufgeklärten Anschlag verhört werden. Im Auto habe sich dann während eines Handgemenges der Schuss gelöst.
Russische Bürgerrechtler wollen dem aber keine Glauben schenken und sprechen zum Teil von einer regelrechten Hinrichtung. Immerhin würden die Behörden bereits seit Monaten versuchen, das oppositionelle Angebot zu schließen. Auf der Seite erschienen immer wieder Berichte über das gewalttätige Vorgehen von Polizisten gegen Zivilisten und kritische Reportagen über die Politik von Murat Sjasikow, Präsident von Inguschetien.
Die Chefredakteurin des Magazins, Rosa Malsagowa, hatte bereits Anfang August Russland verlassen. Sie ließ verlautbaren, in einem westeuropäischen Land politisches Asyl beantragen zu wollen. Zuvor wurde wegen ihrer Arbeit für das Nachrichtenportal von der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Extremismus gegen sie eingeleitet.
Die Serie von Repressionen gegen Journalisten in Russland reißt damit nicht ab. Zuletzt wurde Anna Politkowskaja, die in der Nowaja Gaseta kritisch über den Tschetschenienkrieg berichtete, im Oktober 2006 in ihrer Wohnung erschossen. Paul Klebnikov, Mitarbeiter der russischen Ausgabe des Forbes-Magazins, wurde 2004 auf offener Straße von mehreren Kugeln getroffen.
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