IP-Adresse kein Beweis mehr für Urheberrechtsverletzung
Die Musikindustrie verschickt massenhaft Abmahnungen gegen Tauschbörsennutzer. Das Vorgehen ist dabei immer das selbe: Eine Firma ermittelt die IP-Adresse in der Tauschbörse, ein Anwalt beschafft sich die Verbindungsdaten beim Provider und schickt dem Anschlussinhaber eine Abmahnung. Doch statt die Abmahnung zu unterzeichnen und die geforderte Gebühr zu zahlen, weigerte sich nun eine Anschlussinhaberin und bestritt alle Vorwürfe.
Der Fall landete vor Gericht. Der Anwalt legte als Beweis für die vom Anschlussinhaber begangene Urheberrechtsverletzung einen Ausdruck mit IP-Adressen und Zeitpunkten aus der Tauschbörse vor. Das Landgericht Frankfurt am Main erließ daraufhin eine einstweilige Anordnung gegen die Anschlussinhaberin und untersagte ihr bei Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro, das Musikstück der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Gegen die einstweilige Verfügung legte die Beschuldigte Widerspruch ein und erklärte eidesstattlich, dass weder sie noch ihr Lebensgefährte zu den genannten Zeitpunkten den Computer genutzt hätten.
Mit Erfolg, das LG Frankfurt entschied, dass die von den Klägern vorgelegten Beweise – die Ausdrucke aus der Tauschbörse – nicht ausreichend seien, damit "die Zuordnung der festgestellten IP-Adressen zu der in Anspruch genommenen Antragsgegnerin lückenlos nachvollzogen werden kann". Die vom Kläger-Anwalt vorgelegte "Auflistung, deren Aussteller nicht erkennbar ist", sei kein ausreichender Beweis für die Vorwürfe. Der Kläger hätte dazu schon eine eidesstattliche Versicherung des Providers vorlegen müssen, "was nicht der Fall war".
Das Gericht stufte die eidesstattliche Versicherung der Beklagten als gewichtiger ein und wies die Klage der MI ab: "Denn dem Antragsteller ist es nicht gelungen glaubhaft zu machen, dass die vorliegenden Rechtsverletzungen tatsächlich von dem Anschluss der Antragsgegnerin begangen worden sind."
![[ Typ: callofduty4 ] [ Spiel: Call of Duty 4 ]](http://www.private-servers.info/query/58ps/lgsl_files/maps/callofduty4/call_of_duty_4/mp_backlot.jpg)

1 Kommentar
da ärgert man sich doch ,vor nem halben jahr hatte ich auch ne abmahnung im brefkasten . damals riet mein anwalt mir auf eine aussergerichtliche vereinbarung . heute hätt ich mit sicherheit ander reagiert .