Sperrung von Internetzugängen im CDU Wahlprogramm
Offenbar will die CDU die Sperrung von Internetzugängen als Strafe für Rechtsverstöße zur offiziellen Parteilinie erklären. Ein entsprechender Punkt wird wahrscheinlich Bestandteil des Regierungsprogramms.
Dem Nachrichtenmagazins 'Der Spiegel' soll ein Entwurf des Wahlprogramms der Partei vorliegen. Dieser sei am Sonntag an die Führungsgremien verschickt worden und soll nun abschließend beraten werden.
"Die Internet-Zugänge sollen bei Rechtsverstößen notfalls gesperrt werden", zählt der Spiegel als einen der Punkte auf, die in dem Papier enthalten sind. Wer bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ertappt wird, könnte also nach Willen der CDU seinen Zugang zum Netz verlieren.
Eine solche Regelung sollte auch in Frankreich eingeführt werden. Das bereits verabschiedete Gesetz wurde vom Verfassungsgericht aber wieder aufgehoben. Die Gründe für das Urteil lagen darin, dass die Sperrung von einer Behörde und nicht etwa einem Gericht angeordnet werden sollte und die Beweislast umgekehrt wurde, indem der Inhaber des Anschlusses seine Unschuld hätte darlegen müssen.
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