Verfassungsgericht stoppt Vorratsdatenspeicherung

Verfasst von XerraX am 2 März, 2010 - 11:25

Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verkündet. Diese verstoße gegen das Grundgesetz und sei damit unzulässig, so die Richter in Karlsruhe.

Nach Auffassung der Richter ist die Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Fernmeldegeheimnis vereinbar. Die bereits bei den Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Verbindungsdaten müssen nun gelöscht und von der Politik ein neues Gesetz erarbeitet werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Nutzung der Daten zuvor bereits auf schwere Straftaten eingeschränkt. Am 15. Dezember fand schließlich eine mündliche Anhörung statt, wo unter anderem ein Teil der 35.000 Menschen zu Wort kamen, die Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht hatten.

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